Digitalisieren von Verträgen, Rechnungen und Befunden - eine rechtliche Zeitbombe

Alle tun es.

Banken, Versicherungen, die Industrie, der Handel und das Gesundheitswesen, alle digitalisieren Verträge, Rechnungen oder Befunde um der lästigen Papierflut Herr zu werden und um Zeit und Geld zu sparen.
Denn digitale Dokumente sind auf Kopfdruck verfügbar. Der Weg ins Papierarchiv wird dabei eingespart und irgendwann möchte man das Dokumentenarchiv aus Kostengründen sowieso eliminieren. Doch Achtung! Die meisten Unternehmen und Organisationen vernichten dabei das "Original, also die Urkunde". Durch den Medienbruch, der Umwandlung des Papiers in ein digitales Format verliert das elektronische Dokument den Originalcharakter, also im Prinzip seine Beweiskraft.

"Die Originalfiktion besteht nur in sogenannten GOG (Gerichtsorganisationsgesetz) konformen Archiven. Der weitverbreitete Irrglaube, dass gescannte Dokumente rechtlich dem Original entsprechen ist falsch. Unternehmen erkennen dieses Problem zumeist erst wenn ein Rechtsstreit mit einem Vertragspartner vor der Tür steht. Der Nachweis über den Originalcharakter des Dokumentes ist dann nicht mehr möglich", so der IT-Architekt Dr. Wolfgang Prentner.

Link zum Original-Pressetext: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=080618013

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